ANAC genehmigt neues Drohnenmodell für den BVLOS-Betrieb

ANAC-Drohnenverordnung genehmigt

Die Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ANAC) hat gerade einen weiteren wichtigen Schritt für den Drohnenmarkt unternommen und die Möglichkeit der Lieferung aus der Luft erweitert. Die Agentur erteilte die Projektgenehmigung für das vom brasilianischen Unternehmen Speedbird Aero hergestellte Flugzeug DLV-2 für den Transport kleiner Lasten auf Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS, eine englische Abkürzung für Beyond Visual Line of Sight). 

Die DVL-2 ist eine Weiterentwicklung der 1 zugelassenen DLV-2022 NEO und war die erste Drohne, die im Land für Lieferoperationen eingesetzt wurde. Das neue zugelassene Modell weist jedoch eine auf Erweiterung der Ladekapazität, Möglichkeit des Transports von bis zu 6,5 kg und Betrieb über eine BVLOS-Entfernung von 24 km.  

Atualmente, o Brasilianische Sonderverordnung für die Zivilluftfahrt (RBAC) Nr. 94EDas Gesetz vom 3. April 2023, das die Regeln für den Betrieb von Drohnen im Land festlegt, legt Beschränkungen für den Flug von Ausrüstung außerhalb der Sichtlinie des Piloten fest. Damit Vorgänge dieser Art durchgeführt werden können, muss die Ausrüstung über ein von der ANAC genehmigtes Projekt verfügen und dass die von der Agentur festgelegten Betriebskriterien und die von der Luftraumkontrollabteilung (DECEA) veröffentlichten Kriterien für die Nutzung des Luftraums eingehalten werden. Derzeit können in Brasilien bereits 15 Drohnenmodelle derartige Einsätze durchführen.

 

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Via: ANAC

Autor: Gabriel Benevides

Herausgeber: Ich habe eine Leidenschaft für Flugzeuge und Fotografie und bin immer auf der Suche nach Kuriositäten aus der Welt der Luftfahrt. Kontakt: gabriel.benevides@aeroflap.com.br

Kategorien: Drohnen, Nachrichten

Stichworte: ANAC, Drohnen, Regulierung

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